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Normative Rahmenbedingungen und juristische Gestaltungsoptionen

Wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen und Vorgehensmuster für die spartenübergreifende Praxis bei der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte

Von Christian Mathieu

Durch die Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können Archive, Bibliotheken und Museen der Forschung ein immer breiteres Fundament an digitalisierten historischen Quellen im Open Access zugänglich machen. Angesichts der für Werke aus der Zeit vor 1918 inzwischen günstigen Angebotssituation wächst auf Forschungsseite die Erwartung an Sammlungseinrichtungen, auch ihre jüngeren Bestände umfassend zu digitalisieren und unter möglichst liberalen Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bereitzustellen. Diesem durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich gesteigerten Bedarf stehen jedoch vielfältige rechtliche Hürden entgegen, die über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinaus auf das Archiv-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht wie auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete ausgreifen.

Gemeinsam für ein solides rechtliches Fundament

Hier setzt das gemeinsame Vorhaben von Univ.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Univ.-Prof. Dr. Benjamin Raue (Universität Trier) und der Staatsbibliothek zu Berlin (Stabi) an: Anhand von repräsentativen Beispielen vermisst das Projekt die normativen Rahmenbedingungen, Risiken und Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und forschungsbezogenen Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte. Die Pilotphase erhält so ein stabiles juristisches Fundament und Kulturerbeeinrichtungen erhalten Praxisleitfäden, die einen Handlungskorridor anbieten, mit dem die rechtlichen Leerstellen geschlossen werden.

Der Fokus liegt dabei auf dem Urheberrecht und seinen verwandten Schutzrechten. Deren Komplexität macht – zumal in internationaler und intertemporaler Dimension – die Prüfung der Rechtskonformität geplanter Digitalisierungsaktivitäten zu einer beträchtlichen Herausforderung für Archive, Bibliotheken und Museen. Diese exemplarische Erkundung soll unterschiedliche Bestandsgruppen in den Blick nehmen und somit sparten- und medienübergreifende, publizierte wie unveröffentlichte Materialien berücksichtigen. Die Ergebnisse werden in einer Open Access-Publikation zugänglich gemacht, die generische Handlungsempfehlungen und leicht verständlichen Handreichungen sowie die gängigsten Nutzungsszenarien in Wissenschaft und Forschung beinhaltet.

Haus Riefenstahl, Blick in einen Archivraum, Pöcking am Starnberger See, November 2017 © Staatliche Museen zu Berlin, Kunstbibliothek / Wilfried Petzi

Beispiel: Riefenstahl

Als zentrales Fallbeispiel dient diesem Pilotprojekt der von der Stabi, der Kunstbibliothek – Staatliche Museen zu Berlin sowie der Stiftung Deutsche Kinemathek gemeinsam betreute multimediale Nachlass der Fotografin und Filmemacherin Leni Riefenstahl. Dieser muss nicht nur in ethischer Dimension als ausgesprochen schwieriges Erbe gelten, sondern auch mit Blick auf die Vielzahl der an seinem Beispiel zu generalisierenden und musterhaft zu klärenden juristischen Problemen der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte. Zur Vervollständigung des Gesamtbilds unter materialem wie juristischem Aspekt will das Vorhaben flankierend zeitgenössische (Medien-)Kunst aus der Sammlung der Nationalgalerie im Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart sowie Tonträger und andere Datenbankwerke aus dem Musiknachlass des weltbekannten Dirigenten Claudio Abbado in der Stabi einbeziehen.

Ausführlichere Projektinformationen unter: https://blog.sbb.berlin/rahmenbedingungen/

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Mathieu (16. April 2025). Normative Rahmenbedingungen und juristische Gestaltungsoptionen. Rechtebewehrte Sammlungsobjekte. Abgerufen am 14. April 2026 von https://schutzrechte.hypotheses.org/1060


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