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Alles, was (noch) rechtebewehrt ist

Eine spartenübergreifende Initiative zur digitalen Zugänglichmachung zeithistorischer bzw. zeitgenössischer Sammlungsobjekte

Von Christian Mathieu

Im Zusammenspiel mit zahlreichen Landesinitiativen sowie den Aktivitäten von Google Books versetzt insbesondere das systematische Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Archive, Bibliotheken und Museen in die Lage, Forschenden ein immer breiteres Fundament an digitalisierten historischen Quellen im Open Access frei und uneingeschränkt zugänglich zu machen, auch unter dem Gesichtspunkt der Nachnutzbarkeit. Vor dem Hintergrund der für Werke aus der Zeit vor 1918 inzwischen vergleichsweise günstigen Angebotssituation wächst auf Forschungsseite zunehmend die Erwartung an Sammlungseinrichtungen, auch ihre jüngeren Bestände umfassend zu digitalisieren und unter möglichst liberalen Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bereitzustellen – ein Wunsch, der in Archiven, Bibliotheken und Museen offene Türen einrennt, wie etwa der prominent unterzeichnete politische Unterstützungsappell der Münchner Note dokumentiert. Denn dem durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich gesteigerten Bedarf stehen neben kommerziellen bzw. individuellen Interessen vor allem vielfältige rechtliche Hürden entgegen, die über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinaus auch auf das Archiv-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht sowie auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete ausgreifen.

Um den Möglichkeitsraum von Kulturerbeeinrichtungen zur Digitalisierung und Bereitstellung ihrer Sammlungen unter finanziellen, organisatorischen und technischen Aspekten auf die von Hans Rothfels so bezeichnete Epoche der Mitlebenden auszuweiten, hat die DFG im vergangenen Jahr Vorschläge für explorative Projektvorhaben auf diesem Feld erbeten. Deren Ergebnisse sollen dem Förderprogramm Digitalisierung und Erschließung neue Wirkungsdimensionen eröffnen, knüpft die DFG doch eine Antragstellung in diesem Format bislang an die Bedingung, die aus Projektmitteln zu digitalisierenden Objekte im Open Access für die wissenschaftliche Nutzung öffentlich zur Verfügung zu stellen – eine Vorgabe, die Sammlungseinrichtungen gerade bei zeithistorischen bzw. zeitgenössischen Werken zu beträchtlichem Aufwand zur Gewährleistung von Rechtssicherheit zwingt (meist im Wege der Lizenzierung) und insofern nicht selten prohibitiv wirkt.

Wettbewerblich ausgewählt wurden die für eine 24monatige Pilotphase vorgesehenen Teilprojekte im für das Förderhandeln der DFG charakteristischen Responsiv-Modus, d.h. in Reaktion auf die von den angesprochenen Zielgruppen in Forschungs- und Sammlungseinrichtungen formulierten Projektideen, unter weitgehendem Verzicht auf steuernde Vorgaben – abgesehen von der Segmentierung des zu bearbeitenden Themenspektrums in vier komplementäre Subbereiche: 1. rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen, 2. standardisierte Rechtebeschreibung, 3. Präsentationssysteme und Rechtemanagement sowie 4. abgeleitete Textformate und Derivate.

Das Verfahren, die Rahmenbedingungen neuer materialspezifischer Förderangebote der DFG zunächst mithilfe einer Reihe explorativer Projekte auszuloten, hat sich dabei schon mehrfach bewährt: Angesprochen sind damit namentlich die Kampagnen zur Digitalisierung historischer Zeitungen, mittelalterlicher Handschriften und Archivalien. Im Unterschied zu diesen früheren Pilotphasen soll am Ende der aktuellen Initiative zur Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte jedoch kein verbindlicher, das jeweilige Aufgabengebiet abschließend ausbuchstabierender Masterplan stehen – zu vielgestaltig und komplex sind insbesondere die juristischen Herausforderungen, zumal deren Bewältigung ein ungleich höheres Maß an Flexibilität der Agierenden erfordert.

Die Koordination der jüngsten, bislang neun Teilprojekte umfassenden Pilotphase übernimmt die Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) – mit spartenübergreifender Unterstützung durch das Landesarchiv Baden-Württemberg, die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden sowie die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Im Dialog mit den geförderten Pilotvorhaben wird es dem Koordinierungsprojekt im Wesentlichen darum gehen, Strukturen für eine möglichst effiziente Zusammen- und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu schaffen, die ausgewogene Behandlung des thematischen Gesamtgefüges zu moderieren, Leerstellen und Überschneidungszonen seiner Subbereiche frühzeitig zu identifizieren sowie die Klärung übergreifender Fragestellungen zu organisieren. Für besagte Aufgaben, gewissermaßen für das Netzwerken für Netz-Werke, qualifizieren die SBB nicht nur ihre langjährigen Erfahrungen in der Digitalisierung und virtuellen Zugänglichmachung (noch) rechtebehafteter Objekte – etwa im Rahmen ihres Portals DDR-Presse –, sondern insbesondere auch die von ihr übernommene Verantwortung für die erfolgreiche Kooperation innerhalb dislozierter Projektverbünde wie z.B. OCR-D oder Europeana Newspapers.

In den kommenden Wochen werden sich alle geförderten Teilprojekte zur multiperspektivischen Erkundung der juristischen Spielräume und organisatorisch-technischen Verfahren zur Digitalisierung und virtuellen Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte auf diesem die gesamte Pilotphase begleitenden Blog vorstellen – erste Informationen zu den einzelnen Vorhaben finden Sie in Kürze auch in GEPRIS, dem Projekteinformationssystem der DFG. Dabei versteht sich dieses Blog einerseits als gemeinsame Kommunikationsplattform zur vernetzten Öffentlichkeitsarbeit der in der Regel von mehreren Institutionen getragenen Pilotvorhaben sowie andererseits und ausdrücklich als bidirektionale Schnittstelle zur nahtlosen Einbeziehung der adressierten Zielgruppen in Forschungs- und Kulturerbeeinrichtungen. Denn ohne enge Rückkopplung mit Forschenden wie Sammlungsverantwortlichen lassen sich kaum wissenschaftsadäquate Lösungen auf diesem so herausfordernden Handlungsfeld finden. Alle Ergebnisse dieser Pilotphase werden in Form anwendungsbereiter Vorgehensmuster, Praxisleitfäden und Handreichungen veröffentlicht – naturgemäß zur uneingeschränkten Nachnutzung im Open Access. Darüber hinaus sollen die erzielten Resultate in den Prozess der selbstorganisierten Weiterentwicklung der DFG-Praxisregeln Digitalisierung einfließen, des seit inzwischen knapp 20 Jahren standardsetzenden Regelwerks zur digitalen Transformation des in Archiven, Bibliotheken und Museen überlieferten multimodalen Kulturerbes – von der Antike bis (hoffentlich!) bald auch zur Gegenwart.

Das Koordinierungsvorhaben der Pilotphase wird unter der Projektnummer 554786010 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christian Mathieu (20. Januar 2025). Alles, was (noch) rechtebewehrt ist. Rechtebewehrte Sammlungsobjekte. Abgerufen am 15. Januar 2026 von https://schutzrechte.hypotheses.org/181


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